Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und bereits im Inserat sind die wichtigsten Energiekennwerte anzugeben.
Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Schnell, rechtssicher und mit minimalem Aufwand für Sie: Die gesamte Abwicklung läuft digital.
Gut zu wissen: Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Wer ohne gültigen Ausweis verkauft oder vermietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Typische Anwendungsfälle
Verkauf einer Immobilie
Für den Verkauf einer Immobilie bestehen gesetzliche Pflichten zur Vorlage und Übergabe eines gültigen Energieausweises. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Anforderungen rechtssicher erfüllen.
Vermietung einer Wohnung
Bei Neuvermietungen muss Interessenten ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Mieter nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden.
Verpachtung von Gewerbeobjekten
Auch für Nichtwohngebäude wie Büros, Hallen oder Ladenflächen gilt die Ausweispflicht. Wir kennen die Anforderungen.
Neubau und Bestand
Für Neubauten wird der Ausweis mit der Fertigstellung fällig, für Bestandsgebäude beim nächsten Verkauf oder Mieterwechsel.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist die einfachere Variante. Der Bedarfsausweis wird bauphysikalisch berechnet und bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Für bestimmte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein. Ob dies auf Ihr Gebäude zutrifft, prüfen wir im Einzelfall, damit Sie nicht den falschen Ausweis bestellen.
Unsere Leistungen
- Prüfung der vorhandenen Unterlagen. Wir klären vorab, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude infrage kommt.
- Erstellung von Bedarfs- oder Verbrauchsausweisen. Für Wohn- und Nichtwohngebäude, je nach Anforderung.
- Rechtssichere Ausstellung. Ihr Ausweis erfüllt alle Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, inklusive der Pflichtangaben für Ihr Inserat.
- Digitale Abwicklung. Unterlagen einreichen, Rückfragen klären, Ausweis erhalten: alles bequem online, bundesweit.
Warum SA Ingenieure?
Energieausweise gibt es viele. Der Unterschied liegt darin, ob dahinter ein Ingenieurbüro steht, das Ihr Gebäude wirklich versteht.
- Vom Ingenieurbüro erstellt. Kein anonymes Online-Formular: Ihre Daten werden fachlich geprüft, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
- Richtiger Ausweistyp garantiert. Wir prüfen die gesetzlichen Vorgaben für Ihr Gebäude, damit der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung Bestand hat.
- Schnelle Bearbeitung. Gerade beim Verkauf zählt Zeit. Dank digitaler Prozesse erhalten Sie Ihren Ausweis zügig.
- Mehr als nur der Ausweis. Zeigt Ihr Ausweis Schwachstellen, beraten wir Sie direkt zu Sanierung und Fördermitteln. Alles aus einer Hand.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Für die Erstellung genügen wenige Angaben zu Ihrem Gebäude. Was Sie nicht zur Hand haben, klären wir gemeinsam.
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Eckdaten zum Gebäude
Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Bauweise.
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Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen für Gas, Öl oder Fernwärme.
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Angaben zu Dämmung und Heizung
Für den Bedarfsausweis: Informationen zu Außenwänden, Dach, Fenstern und Heiztechnik.
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Fotos vom Gebäude
Außenansichten und Heizungsanlage helfen uns bei der Einordnung und Prüfung.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen von der Gebäudeart und vom Ausweistyp ab: Ein Verbrauchsausweis ist günstiger, ein Bedarfsausweis wegen der bauphysikalischen Berechnung aufwendiger. Nach einer kurzen Ersteinschätzung erhalten Sie von uns ein transparentes Festpreisangebot. Ohne versteckte Kosten und ohne Abo-Fallen, wie sie bei manchen Online-Anbietern üblich sind.






